Das Produkt „ÖPNV-Taxi“ beruht auf der Idee, flexible Bedienform als Alternative oder Ergänzung zum Linienverkehr zu schaffen und diese nachhaltig finanzierbar umzusetzen. Im Gegensatz zu klassischen On Demand Angeboten, bei denen hohe Kosten auf Seiten des Bestellers durch Fahrzeug- sowie Personalbeschaffung entstehen, setzt das Konzept „ÖPNV-Taxi“ auf eine Kooperation mit lokalen Taxiunternehmen, deren Betriebssitz sich im Projektgebiet befindet. Die Taxiunternehmen führen On-Demand-Fahrten neben ihrem alltäglichen Geschäft durch, in dem sich die Fahrer:innen per App bei einer Dispositionszentrale frei melden, sobald sie keine Taxifahrt durchführen. Nachfrageseitig können potenzielle Fahrgäste entweder digital per App oder per Telefon eine Fahrt anfragen. Das System prüft daraufhin, ob eine passende ÖPNV-Verbindung im betreffenden Zeitraum vorhanden ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird für die gewünschte Strecke eine ÖPNV-Taxi-Verbindung zur Buchung vorgeschlagen. Hat bereits eine andere Person ähnliche Fahrtparameter angegeben, wird zudem die Möglichkeit einer gemeinsamen Fahrtdurchführung (Pooling) geprüft.
Das Taxi kann nach § 8 Abs. 2 PBefG den Linienverkehr in der Fläche „ersetzen, ergänzen und verdichten“. Die Fahrten werden nur nach Vorbestellung durchgeführt, die Fahrgäste zahlen den ÖPNV-Tarif (ggf. mit Zuschlägen), d.h., das ÖPNV-Taxi ist vollständig in einen Verbundtarif integriert. Der ÖPNV-Aufgabenträger zahlt – mit gewissen Abschlägen – die Differenz zum genehmigten Taxitarif an die Taxiunternehmen. Der Aufgabenträger „rabattiert“ letztlich den Taxitarif nach genehmigter Taxitarifordnung.
Die Umsetzung des rabattierten ÖPNV-Taxis erfolgt durch eine gemeinwirtschaftliche Tarifverpflichtung des Aufgabenträgers im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 VO 1370/2007. Basis ist der reguläre Taxitarif, der über ein mathematisches Modell in ein beihilfenrechtskonformes Modell überführt wird. Hierdurch ist eine nachträgliche Überkompensationskontrolle für die aus der allgemeinen Vorschrift geleisteten Zahlungen des ÖPNV-Taxi nicht erforderlich.
Da zwischen dem Aufgabenträger und den Taxiunternehmen keine verkehrsvertragliche Regelung erfolgt, finden die sonst im ÖPNV bekannten Fristen für wettbewerbliche Vergabeverfahren keine Anwendung, so dass statt einer mehrjährigen Vorbereitungszeit die Umsetzung binnen weniger Monate nach den ersten Überlegungen erfolgen kann.
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Zur Anwendung des Konzeptes werden alle ÖPNV- sowie Schulbushaltestellen in der Buchungssoftware hinterlegt. Zusätzlich wird der Abdeckungsgrad des Bedienungsgebietes durch Haltestellen geprüft. Räumliche Bedienungslücken sollen durch den Vorschlag virtueller Haltestellen bestmöglich ausgeräumt werden.
Der Definition von möglichen virtuellen Haltestellen und deren Besichtigung vor Ort ist bei Bedarf eine vierwöchige Beteiligung kommunaler Verwaltungsstellen zur Prüfung der Umsetzbarkeit nachgelagert. Auf Grundlage von Geodaten, Bildmaterial der Standorte sowie weiteren Standortinformationen sollen etwaige Hindernisgründe zur Einrichtung virtueller Haltestellen ausgeschlossen werden.
Das ÖPNV-Taxi verbessert die Bedienung, denn im Unterschied zu anderen Angeboten, die je nach Art räumlich und/oder zeitlich eingeschränkt sind, verkehrt das ÖPNV-Taxi ohne festen Linienweg allein nach Bedarf der Fahrgäste mit einer Vorbestellzeit in großzügig definierten Bedienzeiträumen.
Bei Fahrten innerhalb des Auftragsgebietes werden die Fahrgäste umsteigefrei befördert, bei Fahrten mit Quelle und Ziel außerhalb dieses Gebietes von bzw. zum nächsten Umsteigehalt des Linien-ÖPNV.
Wir machen mit dem Konzept des ÖPNV-Taxis einen weiteren Schritt in Richtung Mobilitätsgarantie.
Folgend finden Sie eine Auswahl aktueller Projekte aus dem Bereich On-Demand: ÖPNV-Taxi.
Sukzessive Überplanung des Kreisgebiets zur Einführung des ÖPNV-Taxis in 2023.
Ziel: Verbesserung des Angebots auf Achsen (Takt, auch Abend- und Wochenendverkehr), und Ausdünnung bzw. Einstellung des Verkehrs auf schwach frequentierten Linien. Ersatz durch das fahrplanlose ÖPNV-Taxi als Mobilitätsgarantie. Das ÖPNV-Taxi basiert auf einer Allgemeinen Vorschrift des Landkreises für Taxen.
Zur Bewältigung der "letzte Meile" hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Ergänzung zum bestehenden Busverkehr ein neues On-Demand-Angebot eingeführt. Bei dessen Umsetzung arbeitet der Landkreis mit lokalen Taxi- und Mietwagenunternehmen zusammen. Hierbei wurden Sondervereinbarungen sowie finanzielle Ausgleichszahlungen für ihre Leistungen vereinbart. Für diesen Service wird von den Kunden eine zusätzliche Gebühr von 1 Euro erhoben.
Ab 2024 wird dieser neue On-Demand-Verkehr durch das vom Bundesverkehrsministerium geförderte Projekt "CleverMoWe" finanziert.
Voraussichtlich ab Mai 2024 werden Bürger des Landkreises Freyung-Grafenau mit dem ÖPNV-Taxi von Ort zu Ort fahren können. Das Projekt soll im Rahmen des Modellprojektes „Digitale Mobilitätsinnovationen in Freyung-Grafenau“ umgesetzt werden und wird mit Bundesmitteln gefördert.
Zusätzlich zur Nutzung einer App wird in den ersten Jahren eine Mobilitätszentrale für eine telefonische Bestellung eingerichtet werden.
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Bedarfsorientierte Bedienformen:
ÖPNV-Angebote für den ländlichen Raum.
Das Produkt „ÖPNV-Taxi“ beruht auf der Idee, flexible Bedienform als Alternative oder Ergänzung zum Linienverkehr zu schaffen und diese nachhaltig finanzierbar umzusetzen.
Factsheet zum ÖPNV-Taxi. Infografiken zu Umsetzungszeiträumen.
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