Der Nahverkehrsplan dient dem Aufgabenträger über Jahre hinweg als Grundlage für die Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Konzeption und Erstellung von Nahverkehrsplänen für öffentliche Aufgabenträger ist seit der Gründung eine der Kernkompetenzen der nbsw.
Der Anspruch moderner Mobilitätskonzepte ist es, flexibel, sicher und nachhaltig in Ballungsräumen, aber auch im ländlichen Raum von A nach B zu gelangen. Nahverkehrspläne entwickeln sich zum zentralen Steuerungsinstrument der kommunalen ÖPNV-Politik. Aufgabe der Nahverkehrspläne der zweiten Generation ist daher nicht nur die kommunalpolitische Willensbildung über die angestrebten Ziele der ÖPNV-Entwicklung. Richtig ausgestaltet sind sie auch eine große Hilfe als Rechtsinstrument bei der effizienten Umsetzung dieser Ziele. Die Definition der ausreichenden Bedienung sowie Linienbündelungskonzepte sollten daher heute integraler Bestandteil eines Nahverkehrsplanes sein.
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Eine fundierte und umfassende Aufbereitung, Analyse und Bewertung der relevanten Rahmenbedingungen und Entwicklungen im Planungsraum bildet die solide Basis für planerische Festlegungen.
Es erfolgt eine verständliche und nachvollziehbare Aufbereitung der relevanten rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an die Nahverkehrsplanung; hierbei berücksichtigen wir aktuelle politische, rechtliche und planerische Ziele.
Bei der verkehrsplanerischen Umsetzung legen wir einen besonderen Fokus auf die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV.
Wir unterstützen unsere Auftraggeber bei der Umsetzung des Nahverkehrsplanes und lassen Sie auch im laufenden Betrieb nicht allein! Gerade zu Beginn einer Umstellung auf einen neuen Verkehrsplan kann es zu Reibungen der verschiedenen Teilnehmer geben. Hierbei leisten wir wichtige Hilfestellungen und begleiten Sie über den fortlaufenden Betrieb hinaus.
Die Konzentration von Verkehrslinien zu Linienbündeln innerhalb eines Nahverkehrsplanes schafft die Voraussetzung für eine betriebswirtschaftliche und kundengerechte Verkehrsgestaltung. Besonders bei der Linienbündelung mit mehreren Verkehrsunternehmen ist eine ausführliche Planung und eine frühzeitige Abstimmung aller Beteiligten unabdingbar.
Bei der Bildung von Linienbündeln sind verschiedenste Kriterien und Planungsgrundsätze zu berücksichtigen
Die enger werdenden finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand erfordern effektive und effiziente Finanzierungsstrukturen für den öffentlichen Verkehr.
Die Stärkung der kommunalen Aufgabenträger bei der Bewältigung ihrer Aufgaben, die Anforderungen des Beihilferechts und des Wettbewerbsrahmens erfordern Anpassungen der gewachsenen Finanzierungssysteme.
ÖPNV Finanzierung und StrategieWir begleiten Sie von der Konzeption über die Umsetzung bis zur laufenden Betreuung und Nachsteuerung des Systems.
SchülerverkehrIm Verlauf unserer langjährigen Tätigkeit als Nahverkehrsberater konnten wir bereits zahlreiche Projekte aus dem Bereich der Nahverkehrsplanung für Aufgabenträger umsetzen. Unten folgend finden Sie einen Ausschnitt der von uns ausgewählten Projekte.
nbsw erstellt Nahverkehrsplan für Stadt und Landkreis.
Folgende Leistungen werden umgesetzt: Grundlagen und Rahmenbedingungen, Bestandaufnahme und Bewertung sowie Blick auf zukünftige wichtige räumliche Strukturen, Untersuchung möglicher neuer Verkehrsangebote, Definition von Zielen und die Entwicklung von Standards für den ÖPNV-Betrieb im Stadt- und Landkreis Heilbronn plus Maßnahmenkonzept sowie eine intensive mehrstufige Bürgerbeteiligung inklusive Dokumentation.
Laufende Projektbegleitung seit 2009.
Aktuell in 2023: Überplanung des Linienbündels Neckar-Kinzig (mit Regiobuslinien) und Oberndorf, Durchführung des Vergabeverfahrens, Vorbereitung der Umsetzung zusammen mit dem Verkehrsunternehmen.
Sukzessive Überplanung des Kreisgebiets zur Einführung des ÖPNV-Taxis in 2023.
Ziel: Verbesserung des Angebots auf Achsen (Takt, auch Abend- und Wochenendverkehr), und Ausdünnung bzw. Einstellung des Verkehrs auf schwach frequentierten Linien. Ersatz durch das fahrplanlose ÖPNV-Taxi als Mobilitätsgarantie. Das ÖPNV-Taxi basiert auf einer Allgemeinen Vorschrift des Landkreises für Taxen.
Planung der Anschlussbuslinien zur Regionalstadtbahn Neckar-Alb in Bad Urach (2022) und Überplanung des zur Vergabe anstehenden Bündels Metzingen (2023), jeweils als Taktverkehr, incl. Berücksichtigung der Bahnanschlüsse, anderer Busanschlüsse, Detailplanung der Schülerverkehre. Erstellung der Fahrzeugumläufe.
Sie sind als Entscheider auf der Suche nach einem kompetenten Partner in der Verkehrsplanung oder haben Fragen zu bestimten Bereichen der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsplanung?
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