Mobilitätsgarantie

Ein verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr.

Im Koalitionsvertrag der Landesregierung von Baden-Württemberg ist vereinbart, dass eine Mobilitätsgarantie im ganzen Land umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist eine Erreichbarkeit von 5 Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr, und zwar im Ballungsraum mindestens im ¼-Stundentakt, im ländlichen Raum mindestens im ½-Stundentakt. In einer ersten Stufe soll dieser Takt bis 2026 in den Hauptverkehrs­zeiten des Berufsverkehrs erreicht sein, zu den übrigen Zeiten jeweils mindestens ein Stundentakt im ländlichen Raum, in den Ballungs­räumen ein 30-Minuten-Takt.

Im Rahmen des vom Verkehrs­ministerium beauftragten Konsortiums war es unsere Aufgabe, für die vom Land ausgewählten 21 Modell­landkreise und -städte diesen Auftrag des Koalitions­vertrags zu konkretisieren. In einem ersten Schritt mussten dazu die nicht klar vorgegebenen Parameter im Benehmen mit dem VM definiert werden, z.B. wann genau sind „Hauptverkehrs­zeiten des Berufsverkehrs“, für welche Linien soll die Mobilitätsgarantie gelten (es soll zwar jeder Ort angebunden werden, nicht aber in alle Richtungen), wie ist der Begriff „Ballungsraum“ genau zu definieren, an welcher Stelle soll wie viel On Demand-Anteil zur Erfüllung der Mobilitätsgarantie zugelassen/vorgesehen werden usw..

Im Anschluss wurde für jede Modellkommune bezogen auf das definierte Basis-Liniennetz ermittelt, wie viel Fahrleistung gegenüber dem aktuell gültigen Fahrplan fehlt, und die fehlenden km mit einem Kostensatz bewertet, differenziert nach Bahn, Straßenbahn, Bus und On-Demand-Verkehr, auch unter Berücksichtigung weiterer Einfluss­faktoren wie z.B. Leerfahrtenanteil, Sprungkosten (für zusätzliche Leistungen in der Hauptverkehrszeit) oder Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen.

So konnte für jeden der beteiligten Modelllandkreise und -städte für jedes Verkehrsmittel ermittelt werden, wie viel km und wie viel finanzielle Mittel zur Erreichung der vom Land vorgegebenen Mobilitäts­garantie zusätzlich erforderlich sind. Auf dieser Basis konnte im Anschluss eine Hochrechnung aufs ganze Land erfolgen.

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Was ist die Mobilitätsgarantie und wozu dient sie?

Die von der nbsw nahverkehrsberatung entwicklelte Mobilitätsgarantie dient der Aufwertung des ÖPNV als attraktives Angebot durch:

  • Verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von 5-24 Uhr in der Stadt & auf dem Land
  • Anbindung der Ballungsräume im 15-Min-Takt; des ländlichen Raums im 30-Min-Takt
  • Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus & Bahn
  • Verlässliches Erreichen des Wohn- & Arbeitsorts sowie für Besuche und Erledigungen
  • Realisierung auch durch On-Demand-Angebote
  • Erreichen der Klimaschutzziele

Die Ausgestaltung der Mobilitätsgarantie erfolgt über einen iterativen Abgleich mit den Rahmenbedingungen des Koalitionsvertrages und den finanziellen Mitteln.

Mobilitätsgarantie Ausgestaltung nbsw nahverkehrsberatung

Ausgestaltung der Mobilitätsgarantie

On-Demand Verkehre

Mobilität neu gedacht.

  • Ergänzende bedarfsorientierte Mobilitätsangebote für die ländliche Region
  • Alternativangebot für schwach ausgelastete Regionen o. zu unrentablen Randzeiten​
  • Flexibles Fahrtangebot
  • Zubringerverkehr zur nächsten Anschlussverbindung​
  • Abbringerverkehr nachhause

Mobilitätsgarantie - Ein verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr.

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Mobilität für den ländlichen Raum

ÖPNV für die Landkreise.

Mobilität auf dem Land

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